Geschäftsnummer: | 24.7693 |
Eingereicht von: | Prelicz-Huber Katharina |
Einreichungsdatum: | 18.09.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | - |
Schlagwörter: | Vergütung; Stomamaterial; Reduktion; Jahresmenge; Jahresende; Mehrkosten; Fonds-Finanzierung; IV-Rente |
Der Bund reduzierte die max. Vergütung für Stomamaterial. Gemäss 21.7490 sollen Betroffene nicht bestraft werden. Wegen der Reduktion bleiben Betroffene aber auf hohen Kosten sitzen, wenn die finanzierte Jahresmenge vor Jahresende aufgebraucht ist. Bei einem Betroffenen ist das jeweils trotz maximaler Vergütung im August. Der FLB bezahlt die Mehrkosten max. ein Jahr, eine dauerhafte Fonds-Finanzierung ist unmöglich.
Wie sollen Betroffene den Rest finanzieren, wenn sie mit IV-Rente und EL leben?